Benutzungsordnung (Badeordnung)
I. Allgemeine Bestimmungen
Diese verbindliche Benutzungsordnung soll Ihre Sicherheit und die Sauberkeit des Bades gewährleisten, damit Sie sich stets wohlfühlen können. Mit dem Lösen der Eintrittskarte/Betreten des Bades erkennen Sie diese Benutzungsordnung an.
Bitte folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter, diese üben das Hausrecht aus. Wer mutwillig gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden.
Haben Sie bitte Verständnis, wenn aus besonderen Gründen Teilbereiche des Bades vorübergehend für die Öffentlichkeit gesperrt werden müssen.
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten des Hallen- und Freibades (einschließlich des Kioskbereiches) verboten! Bitte rauchen Sie nur außerhalb des Gebäudes.
Die Garderoben- und Wertfachschränke können Sie während Ihres Aufenthalts im Bad benutzen. Sie benötigen zum Verschließen der Schränke eine 2-EUR-Münze.
Sollten Sie einmal Verunreinigungen oder technische Mängel feststellen, informieren Sie bitte gleich unsere Mitarbeiter.
Der direkte Durchgang von der Schwimmhalle zum Freibad befindet sich in unmittelbarer Nähe des Aufsichtsraumes der Schwimmhalle und erfolgt durch eine Wetterschleuse. Der Zugang vom Freibad zur Schwimmhalle kann nur in üblicher Bade- und Sportkleidung, jedoch ohne Schuhe erfolgen.
Die Erteilung von Schwimm- und Aquafitnessunterricht durch Personen außerhalb des Kursprogramms ist während der öffentlichen Badezeit nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Badleitung.
II. Öffnungszeiten und Zutritt
Die aktuellen Öffnungszeiten und die gültigen Eintrittspreise sind separat ausgehängt. Gelöste Eintrittskarten können wir nicht zurücknehmen. Grundsätzlich steht unser Hallen- und Freibad jedem offen. Zur Sicherheit und im Interesse aller Gäste müssen wir jedoch Personen, die
- unter Einfluss von berauschenden Mitteln stehen,
- an ansteckenden Krankheiten leiden,
- Tiere mit sich führen
den Zutritt verwehren.
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres können das Bad nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist aus Sicherheitsgründen der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Person gestattet.
Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil dieser Benutzungsordnung. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Gebühren nicht erstattet. Eintrittskarten können bis 30 Minuten vor Badeschluss erworben werden. Die Verweildauer im Hallen- und Freibad ist bis 15 Minuten vor Badeschluss möglich.
Bei Schließung oder Teilschließung des Hallen- und Freibades aus betrieblichen Gründen oder bei öffentlichen Veranstaltungen mit entsprechenden Vorankündigungen besteht kein Ersatzanspruch.
III. Haftung
Die Benutzung des Hallen- und Freibades mit sämtlichen Sport- und Spielgeräten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder beschädigte Garderobe, Gegenstände oder Fahrzeuge können wir nicht haften; das gilt auch für Garderobenschränke, Wertfächer und badeigenem Parkplatz.
Geht ein Garderoben- oder Wertfachschlüssel verloren, öffnen unsere Mitarbeiter gegen ein festgelegtes Entgelt unter Zeugen den Schrank. Das Entgelt bestimmt sich aus dem entstandenen Schaden.
Geben Sie Fundsachen bitte bei unseren Mitarbeitern ab, diese leiten sie umgehend an das Fundbüro weiter.
IV. Bestimmungen zur Sicherheit unserer Gäste
Unfälle oder Verletzungen sollten sofort dem Dienstpersonal gemeldet werden.
Nichtschwimmer dürfen nur die für sie vorgesehenen Becken aufsuchen. Wenn es der Badebetrieb zulässt, können Schwimmhilfen benutzt werden, allerdings nur in Begleitung Erwachsener.
Ball- und ähnliche Spiele sind nur im Nichtschwimmerbecken erlaubt.
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt,
- vom Beckenrand oder den Einstiegsleitern zu springen
- andere Gäste ins Wasser zu stoßen oder unterzutauchen
- Sanitäreinrichtungen oder Beckenumgänge im Nassbereich in Schuhen zu betreten
- Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchel oder sonstige Tauchgeräte oder -ausrüstungen zu benutzen*
- auf den Sprungbrettern zu wippen
* Während der Durchführung von Zusatzangeboten kann von den Bestimmungen der Benutzungsordnung abgewichen werden. Unsere Mitarbeiter werden Sie entsprechend darauf hinweisen.
Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.
Anstößige Badebekleidung und anstößige Tätowierungen müssen verdeckt werden.
Behälter aus Glas dürfen im Hallen- und Freibad nicht benutzt werden.
Jegliche gewerbliche Betätigung innerhalb des Hallen- und Freibades ist ausschließlich mit einer schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung gestattet.
Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
Der Eingangsbereich des Hallen- und Freibades sowie die Garderobengänge werden teilweise videoüberwacht. Im Hallenbad wird der Tiefenbereich (3,80 m Wassertiefe) ab einer Beckentiefe von ca. 1,50 m kameraüberwacht. Der video- bzw. kameraüberwachte Bereich ist anhand der Beschilderung vor Ort erkennbar.
Die ausgewiesenen Rettungswege und Fluchttüren müssen unter allen Umständen freigehalten werden.
V. Schwimmhalle
In der Schwimmhalle können Sie sich nur in Bade- oder Sportkleidung aufhalten.
Bitte reinigen Sie sich gründlich in den Duschräumen, bevor Sie die Schwimmhalle betreten. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person das Sprungbrett betritt. Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
Schulen und Vereine
Einzelne Teile des Hallenbades stehen, neben dem öffentlichen Badebetrieb, auch Schulen und schwimmsporttreibenden Vereinen zur Verfügung. Der Benutzungsplan, der den Sportbereich des Bades betrifft, wird im Einvernehmen mit den Beteiligten durch die Geschäftsleitung festgelegt. An den Übungsstunden dürfen ausschließlich Angehörige der benannten Schulen oder Vereine bzw. deren Gruppen teilnehmen. Weitere Teile des Hallen- und Freibades sind von der Nutzung der Gruppenmitglieder vor, während oder nach der Trainingseinheit ausgeschlossen. Bei Beschädigungen der vorhandenen Einrichtungen haftet der jeweilige Verein bzw. die entsprechende Schule neben dem unmittelbaren Verursacher für den Schaden.
VI. Freibad
Im hinteren Teil des Freibadgeländes befindet sich eine FKK-Liegewiese, die jederzeit genutzt werden kann.
Auf besonders dafür vorgesehenen Plätzen haben Sie Gelegenheit zu Ball- und Bewegungsspielen – aber bitte nur dort.
Verlassen Sie bei auftretenden Gewittern das Freibad aus Sicherheitsgründen so schnell wie möglich.
VII. Gültigkeitsdauer und sonstige Regelungen für Mehrfach-, Zeit-, Geldwertkarten
Hallen- und Freibad:
- Zehnerkarte (übertragbar): Ist gültig für zwölf Monate ab Erwerb.
Nach Erwerb einer Zehnerkarte ist ein Rücktritt mit Rückerstattung des gezahlten Betrages ausgeschlossen. - Saisonkarte (nicht übertragbar, täglicher Eintritt): Ist gültig ab Erwerb für die Saison (1. Sonntag im Mai bis 1. Sonntag im September) des Erwerbsjahres.
Nach Erwerb einer Saisonkarte ist ein Rücktritt mit Rückerstattung des gezahlten Betrages ausgeschlossen. - Dauerkarte (nicht übertragbar, jeweils eine Nutzung): Ist gültig für zwölf Monate ab Erwerb.
Nach Erwerb der Dauerkarte ist ein Rücktritt mit Rückerstattung des gezahlten Betrages grundsätzlich ausgeschlossen.
Es können jedoch in besonderen - schriftlich nachgewiesenen - Fällen (z. B. Krankheit mit ärztlichem Attest) Ausfallzeiten von mehr als einem Monat (Urlaub ausgenommen) zu einer Unterbrechung des Zwölf-Monats-Zeitraums führen, d. h. der Zwölf-Monats-Zeitraum kann um die Ausfallzeit (abgerundet auf volle Monate) verlängert werden.
Hierfür ist die schriftliche Zustimmung des Badbetriebsleiters einzuholen. Ab dem Zeitpunkt der Unterbrechung wird die Dauerkarte eingezogen und am Ende der Unterbrechung vom Badbetriebsleiter dem Karteninhaber wieder ausgehändigt.
Nur in schriftlich begründeten Ausnahmefällen können bis zu dreiviertel des zeitanteiligen - auf volle EUR abgerundeten - Dauerkarten-Restwertes zurückerstattet werden, wenn nach Lage des einzelnen Falles die Nicht-Rückerstattung eine erhebliche Härte für den Dauerkarten-Inhaber darstellen würde.
Für die Rückerstattung ist neben der Zustimmung des Badbetriebsleiters die Zustimmung der Geschäftsleitung einzuholen. - Geldwertkarte (übertragbar): Abbuchungen von Einzeleintritten bis zu einem vorgegebenen Wert. Nach Erwerb der Geldwertkarte ist ein Rücktritt mit Rückerstattung des gezahlten Betrages ausgeschlossen.
Stand: 11.12.2009